Wenn Zwei sich streiten…
15 Sep 2008

Der Autor

Wenn ich nicht gerade spiele verunstalte ich Medien. Kommt einem zu Gute bei eigenen Rollenspielen wie Malmsturm oder Projekten wie Ratten!, Savage Worlds Gentlemens Edition, Scion, Sundered Skies und ein paar anderen. An und für sich bin ich der Erzählonkel, daher auch die große liebe zu FATE. Manchmal muss es aber auch ein Burger statt Steak sein und so wird gern und oft auch Savage Worlds oder wenn es klasisch sein soll Pathfinder und Konsorten gespielt. Ich probier gern und oft Systeme aus aber die eigentliche Leidenschaft sind die Hintergrundwelten.

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Nackter Stahl verklagt Prometheus Games

Initial W

enn zwei sich streiten, freut sich der dritte. So sagt mann. Nimmt man die Rollenspiel-Szene als dritten und für die beiden Streitenden setzt mann zwei Verleger ein so bekommt dieser Spruch einen sehr fahlen Beigeschmack. Vor allem wenn die Anklage, die Verlagsszene nachaltig beinflussen könnte. Das aber ein Verlag das Kriegsbeil ausgräbt, um gegen einen anderen in die Schlacht zu ziehen hätte ich nicht geglaubt. Nun erfuhr ich das es zu so etwas aber durchaus kommen kann. Der Duisburger Verlag Prometheus Games ( Elyrion, Savage Worlds, Scion, RATTEN!, Funky Colts) teilt heute in seiner Pressmitteilung mit das der Kölner Verlag Nackter Stahl ( Arcane Codex, Frostzone, Arcane Codex Arena) Anklage gegen Ihn erhoben hat. In der Pressemitteilung heißt es:

Nackter Stahl verklagt Prometheus Games

Nach den vielen guten Nachrichten heute mal eine sehr schlechte, nichtsdestoweniger sehr wichtige, Nachricht. Leider müssen wir mitteilen, dass der Verlag Nackter Stahl GbR uns – also den Prometheus Games Verlag – vor dem Landgericht Köln auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt. Als Gründe werden angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und Urheberrechtsverletzungen angeführt. Wir wissen bereits seit Ende April von der Klage und haben lange mit uns gerungen, ob wir diesen Angriff öffentlich machen sollen oder nicht. Kürzlich sind uns jedoch erste Gerüchte durch einige unserer Geschäftspartner zu Ohren gekommen und so sehen wir uns nun gezwungen ein wenig Licht in die Angelegenheit zu bringen, um diesen Gerüchten direkt begegnen zu können.

Damit sich jeder selbst ein Bild von der Angelegenheit machen kann, haben wir die Klageschrift, unsere Erwiderung darauf, ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten und den aktuellen Hinweisbeschluss des Gerichts (der in allen Punktender Gegenseite aufzeigt, dass die Vorwürfe durch die beigebrachten Unterlagen nicht nachgewiesen sind) weiter unten verlinkt. Für diejenigen, die sich nicht die Mühe machen wollen die teils sehr verworrenen Ausführungen der Klageschrift zu lesen, hier eine kurze Zusammenfassung.

Im Kern vermischt die Klageschrift zwei Vorwürfe:

A ) Unserem Verlagsleiter Christian wird vorgeworfen, sich unter dem Deckmantel eines freien Autors in den Nackter Stahl Verlag eingeschlichen zu haben, um Geschäftsgeheimnisse auszuspähen und den Verlag durch die Nichtabgabe von Manuskripten – bzw. deren Verzögerung – wirtschaftlich zu schädigen. Beweise werden verständlicherweise keine erbracht, dafür behilft Nackter Stahl sich fleißig mit Behauptungen – die teilweise auch nachweislich falsch sind.

B) Darüber Hinaus wird uns als Verlag vorgeworfen mit Elyrion ein Plagiat von Arcane Codex auf den Markt gebracht zu haben. Auch hier werden viele Behauptungen aufgestellt und anschließend sehr viele angebliche Beweise erbracht, darunter bspw. die Tatsache, dass in beiden Rollenspiele die Begriffe Klettern, Reiten oder Armbrust benutzt werden.

Zu den ersten Vorwürfen sei gesagt, dass es nur einen gültigen Vertrag gab, nämlich den zu einem Roman mit dem Arbeitstitel „Die Rache des Feuergottes“. Das Manuskript dazu hat Christian mit einem Monat Verspätung aber dem Doppelten der vereinbarten Zeichenzahl eingereicht. Nach den ersten Klageandrohungen hat er das Manuskript (in der Hoffnung Ruhe zu haben) an Nackter Stahl abgetreten. Als Entlohnung für mehr als 1,2 Millionen Zeichen hat Nackter Stahl ihm 500 Euro gezahlt. Darüber hinaus haben die beiden Gesellschafter von Nackter Stahl gefordert, nach der Überarbeitung, als Autoren genannt zu werden (während man Christian nur noch den Titel eines Co-Autors zugestand). Die in der Klage angesprochenen Quellenbücher zu Khoras und Arborea waren reine Freundschaftsarbeiten. Es gab dazu keine gültigen Verträge.

Was auf den ersten Blick nahezu lächerlich anmutet ist in Wahrheit eine sehr ernste Angelegenheit und eine reale wirtschaftliche Bedrohung der Existenz unseres Verlages. Wir möchten sogar soweit gehen, in der Klage eine Bedrohung der Rollenspiele und der Verlagsszene wie wir sie kennen zu sehen. Auf der einen Seite droht uns, sollte Nackter Stahl mit dieser Klage Recht bekommen, ein immenser wirtschaftlicher Schaden. Die von Nackter Stahl gewählte Höhe des Streitwerts, hebt alleine die Prozess- und Anwaltskosten in einen Bereich jenseits der Zehntausend Euro. Mal ganz davon abgesehen, dass wir Elyrion einstellen und erwirtschaftete Gewinne zurück gewähren müssten.
Auf der anderen Seite versucht hier ein kleiner Verlag, im Übrigen zum ersten Mal in der Geschichte des deutschen Rollenspiels, das Recht als Waffe zu instrumentalisieren, um einen Konkurrenten los zu werden. Dieses Geschäftsgebaren hat unmittelbare Auswirkungen auf alle in der Verlagsszene tätigen Unternehmer, da es eine Auseinandersetzung mit der eigenen juristischen Angreifbarkeit erfordert. Sollte dieses Vorgehen Schule machen, so bleibt den Verlagen nichts anderes übrig, als sich in vielen Bereichen weit besser abzusichern, als es bislang in der deutschen Szene üblich ist. Das betrifft alle Bereiche, von Foren über Werbung bis hin zur Fanarbeit. Zudem ist es wirtschaftlich kaum bezahlbar sich gegen derartige Angriffe zu versichern. Die einzige Lösung wäre eine Kapitalrückbildung, um in solchen Fällen die Kosten decken zu können. Es ist logisch, dass dieses Kapital irgendwo eingespart werden muss, bspw. bei Produkten. Bereits jetzt, hat die Klage uns viele tausend Euro gekostet und es ist fraglich, ob wir unser Geld jemals wiedersehen.

Schlussendlich, und vielleicht mit der wichtigste Aspekt, behindert es auch die kreative Arbeit der Autoren und die Schaffung neuer Rollenspiele. Nackter Stahl versucht hier nicht nur ein angebliches Recht uns gegenüber einzufordern, sie versuchen vor allem sich gerichtlich die alleinigen Urheberrechte an Mechaniken und Elementen zu sichern, die von den Verlagen bisher als Allgemeingut aller Rollenspiele angesehen wurden. Das reicht von der Benutzung von Attributen, Vorteilen, Nachteilen bis hin zu Fertigkeiten oder der Möglichkeit elementare Zauber in seine Spiel einzubauen. Um das ganz deutlich zu sagen: Gewinnt Nackter Stahl diese Prozess, so droht jedem Rollenspielautor oder -verleger, der sein Rollenspiel zeitlich nach Arcane Codex veröffentlicht hat, die reale Gefahr, eine Lizenz bei Nackter Stahl beantragen und bezahlen zu müssen. Es würde bereits ausreichen, einen Unsichtbarkeitszauber in das eigene Spiel einbauen zu wollen.

Schlussendlich werden wir uns auch diesen Schwierigkeiten stellen und ihr könnt sicher sein, dass die Elyrion-Produkte und sowohl Scion als auch Savage Worlds wie geplant erscheinen. In den ersten Wochen nach der Klage waren wir zugegebenermaßen wie betäubt. Dann waren wir erschüttert. Heute sind wir entschlossen …

Die Prozessunterlagen sind hier online zu erreichen

Prometheus Games
Nackter Stahl

Ich bin auf Eure Kommentare gespannt.

19 Comments
19 Kommentare
  1. Autsch!

    Sollte Nackter Stahl irgendwie gewinnen, hoffe ich, dass sich alle älteren der Szene zusammentun, ihn in Grund und Boden klagen und danach offiziell die Rechte an so elementaren Sachen unter der Bedingung abtreten, dass jeder, der sie nutzt auch für eigene Mechanismen die Rechte unter den gleichen Bedingungen abtreten muss.

    Ich denke allerdings, dass Nackter Stahl kaum Chancen hat damit durchzukommen.

    Gerade bei so trivialem wie der Fertigkeit „Reiten“ muss man dem Richter hoffentlich nur ein DSA 2nd Edition zeigen um deutlich zu machen, dass das keine Erfindungen von Nackter Stahl sind.

    Und ganz davon abgesehen kann man sich in Deutschland (und Europa) um Gegensatz zu Amerika keine Geschäftskonzepte schützen lassen.

    Ich frage mich allerdings, was hinter den Kulissen vorging, dass da ein Streit soweit eskaliert ist, dass er in einer Klage endete.

  2. Arcane Codex von NaSta ist ein reines Plagiat an Regeln verschiedenster Systeme. Und die wollen sich Urheberrechte auf Regeln und Mechaniken sichern?
    Wie krank!

  3. Was für eine kranker mist, sollte Nackter Stahl gewinnen so wird es die Szene schlichtweg beeinträchtigen, denn dann muss dieser Verlag gegen DSA, D&D und alle Regelsysteme die die selben fertigkeiten haben klagen… ein derber witz.
    Ich gebe meinen vorredner recht… streng betrachtet ist Arcane Codex von NaSta selbst ein reines Plagiat anderer Regeln verschiedenster Systeme, komisch dass da noch keiner selbst drauf gekommen ist Sie zu verklagen!?
    Ich drücke Prometheus Games die Daumen!

  4. Damit hat Nackter Stahl wohl das Eigentor des Jahr-
    zehnts geschossen – eine noch … unklügere … Aktion
    kann ich mir kaum vorstellen.

  5. Also die Klageschrift zu lesen war echt anstrengend, das Gutachten zu lesen, sehr angenehm. (Und weite Teile davon haben sehr schöne universelle Bedeutung fürs Rollenspiel)

    Insgesamt kann man nur hoffen, dass die Klage abgewiesen wird, und dann die Sache erledigt ist, bevor Uliyess oder Feder und Schwert auf die selbe Idee kommen

  6. Nach Durchsicht der pdf’s: IMO sehr peinlich für Nackter Stahl, dem Inhalt des Gutachtens ist nichts mehr hinzuzufügen (mit Ausnahme weiterer Referenzen aus sich in meiner RPG-Sammlung befindlichen Spielen).

    Positiver Effekt für mich persönlich: Nackter Stahl hat mir eine Kaufentscheidung abgenommen und ich mir somit 38,-, bzw. 35,- Euro gespart… 😉

  7. Wenn einer meiner Mitarbeiter so ne Nummer mit mir abziehen würde hätt ich das genauso gemacht wie Nasta. Schon interessant, wie schnell sich Leute ihre Meinung bilden, nachdem sie nur die Meinung der einen Seite kennen. Sicher einige Mitarbeiter von Prometheus Games hier…

  8. @odysseus,

    die Meinung von Nackter Stahl steht doch in deren Klageschrift (dafür ist die ja da), und die wird von Prometheus direkt mitangeboten.
    Das Nackter Stahl sauer sein mag, ist eine Sache, deswegen klagen eine ganz andere

  9. @ odysseus:

    Wie Chaos schon sagte, so findet sich auch die Klageschrift NaStas in dem verlinkten Zip und die Elyrion betreffenden aufgelisteten Plagiatsvorwürfe sind IMO schlicht ein schlechter Scherz (von etwaigen Folgeauswirkungen in unserem Nischenhobby mal ganz abgesehen). Eine Klage rein über die Autorenverträge wäre für mich persönlich nachvollziehbarer gewesen und hätte nicht zu einem Kaufverzicht meinerseits geführt.

    BTW, ich habe weder beruflich noch privat mit den betroffenen Verlägen zu tun und bin auch kein Fan einer oder beider Spiele. Von Elyrion habe ich mir das Previewregelwerk angetan und gelöscht, weil es nicht mein Ding war. AC habe ich auf Vorschlag eines Freundes näher unter die Lupe genommen und überlegt, ob ich das Geld investiere.

  10. Dass Nackter Stahl wegen Arcane Codex seinerzeit nicht von Wizards of the Coast wegen Plagiat verklagt wurde hat eigentlich nur einen Grund: die Sustituierung des W20 durch 2W10.
    Hat ein Freund von mir den beiden damals auf derFeenCon auch in etwa so gesagt und is nur empört angeschaut worden.
    Mal sehen ob da jetzt nachträglich noch eine Klage wegen Rufschädigung kommt. Hahaha

    Mein Fazit: „Nackter Schrott“ (jede Ähnlichkeit zu bestehenden Gruppen ist gewollt)

  11. @ odysseus: Nur um weitere Streitigkeiten zu vermeiden. Es geht mir um den Vorwurf des Plagiats. Was zwischen den Mitarbeitern der beiden Verlage passiert und passiert ist, entzieht sich meinem Wissen. Ich rate jedem an, der die betreffenden Personen nicht persönlich und den Sachverhalt nicht en detail kennt, sich mit Meinungsäußerungen zurückzuhalten. Ich finde das ist zu persönlich für einen Blog.

  12. Durch Zufall bin ich auf diesen Artikel gestoßen und kann mich nur wundern.
    Zunächst einmal über die Dummheit des Verfassers: Wer die Rechtschreibregeln der 5. Klasse nicht beherrscht, der sollte seine Urteilskraft über komplexe Sachzusammenhänge besser noch einmal überdenken. Allein die ersten 5 Sätze hätte meine kleine 8jährige Schwester besser schreiben können: „Mann“ anstatt „man“, „nachaltig“ und vom Unterschied zwischen „das“ und „dass“ hat der Verfasser anscheinend auch noch nie etwas gehört.
    Und nun zum Inhaltlichen: Ich komme zwar aus einer anderen Branche (Printjournalismus) und kenne mich in der Rollenspielszene nicht aus. Dafür aber zu Genüge mit Urheberrechtsstreitigkeiten und Wettbewerbsrecht. Denjenigen, die hier großspurig den kleinen Kölner Verlag verurteilen kann ich nur Folgendes sagen: Wer das wirtschaftliche Risiko der Selbstständigkeit eingeht und selbst publiziert, der ist verdammt mutig, muss genau kalkulieren und hat in der Regel gegen große Konkurrenten zu kämpfen. Kein Wunder, dass man sein geistlichen Produkt verteidigen möchte. Diejenigen, die das „kleinlich“ oder „übertrieben“ nennen, urteilen bequem von ihrem gemütlichen Sofa aus und glauben, dass sie das ja so viel lockerer sehen würden. Wenn jemand dazu noch den Mut hat, den Rechtsweg einzuschlagen, dann zeugt das nicht von verletzten Eitelkeiten, sondern von ENORMEN MUT. Denn verliert man, bleibt man auf den Prozesskosten sitzen. Das sollten sich diejenigen, die hier so cool daherreden mal überlegen.
    Ich wehre mich als Printjournalistin auch so gut es geht, wenn jemand so dreist ist, mein geistiges Produkt zu kopieren und zu klauen. Die „Kollegen“, die von mir kopieren sehen das natürlich auch alles ganz easy und können ach so gar nicht verstehen, warum man es ihnen übel nimmt, dass sie nicht selbst etwas entwickeln, sondern sich bei anderen bedienen.
    Wer über andere urteilt, sollte erst einmal nachdenken, wie er die Dinge sähe, wenn es ihm ans eigene Portmonnaie gehen würde. Da hört der Spaß und das Verständnis dann nämlich sofort auf!

  13. Ich frage mich allen Ernstes wo ich ein Urteil gefällt habe respektive Stellung bezogen habe.

  14. An die Rollenspielgemeinde: Habe mich jetzt aus Interesse und Neugierde mit dem Thema verfasst und recherchiert. Das Thema ist scheint viel komplexer zu sein, als hier kurz angerissen wird. Alle, die diesen schlecht geschriebenen Beitrag lesen, sollten wissen, dass es sich hier um eine einseitige Darstellung des Verlagsstreits handelt und hier offensichtlicher Weise Vetternwirtschaft par excellence betrieben wird, da hier nur eine Partei als geschädigte mit einer Verteidigungsrede zitiert wird. Für alle, die fair urteilen möchten, sei an dieser Stelle der Link zu dem Kölner Verlag gepostet, der nämlich auch zu den Vorwürfen Stellung nimmt: http://www.nackterstahl.de/nac.....topic=3427

    Es würde mich gar nicht wundern, wenn der Verfasser des hiesigen Artikels mit seiner tendenziösen Darstellung SUBTILEN RUFMORD betreiben würde.
    PS: „Das“ mit einem „s“ benutzt man immer, wenn man auch „jenes“, „dieses“ etc verwenden könnte. „Dass“ hingegen leitet einen Nebensatz ein und ist eine sog. suboptimierende Konjunktion.
    Bsp: Ich glaube, dass dieses Forum mit Prometheus Verlag gemeinsame Sache macht.

  15. @ Dominik
    Stellung bezogen wird mit der einseitigen Darstellung eines anscheinend super komplexen Sachverhaltes. Wenn zwei Parteien sich streiten, sollten fairerweise auch beide Seiten zitiert werden. Ganz einfach.

  16. Wenn du weiter lesen würdest in meinem Blog würdest du sehen das Tags darauf Nackter Stahl auf die Meldung Stellung bezogen hat.
    Nachzulesen hier:
    https://www.rollenspiel-almanach.de/wenn-zwei-sich-streiten-ii/16-09-2008/
    Ich habe keinerlei Stellung bezogen sondern rein gegebenes wiedergegeben.
    Also bitte erst schreien wenn man auch Ahnung von der Materie hat. Aber auch Recherche will gelernt sein.
    zumal Nackter Stahl nicht kleiner oder größer denn prometheus ist.
    Aber dir scheint auch entgangen zu sein das ich die Sache den Umstand kopfschüttelnswert fand. Das sich gestritten wird in einer von sonst Freundschaftlich geprägten Szene.
    Deine Unterstellungen ich betreibe Rufmord überlese ich jetzt einfach einmal.

    Ich wundere mich auch welch kausaler zusammenhang zwischen meiner – zugegeben dürftigen Rechtschreibung – und meiner Urteilskraft über komplexe Sachzusammenhänge steht.

  17. @Bad Karma
    Hast du nicht irgendetwas sinnvolles zu tun, außer Leuten ihre
    Rechtschreibschwächen unter die Nase zu reiben und dir irgendwelche
    Verschwörungstheorien aus den Fingern zu saugen?
    Vielleicht solltest du dir mal eine Ameisenfarm zulegen. Ich habe gehört, das
    es soll sehr entspannend wirken den Viechern beim Tunnelbau
    zuzuschauen. Und hey, deine widerholten Erwähnungen du seist
    Printjournalist machen dich nicht irgendwie cooler oder glaubhafter.
    Sogar der Typ, der die Untertitel zu den Bild-Nackedeis textet (Manuela 24
    24 (Klempnerin), mag es ein Rohr verlegt zu bekommen) darf sich so
    nennen.

    Also halt mal gefälligst den Ball flach.

  18. Ach ja, ich habe die „dass“ Regel übrigens auch verstanden.
    Ich habe das Gefühl, dass Bad Karma nicht so neutral ist, wie er behauptet.

  19. @good karma

    Dominik macht sein Job hier einwandfrei ! Er hat auf die jeweiligen Stellungnahmen hingewiesen als sie jeweils Verfügbar waren.

    Und der beste Beweis das Jemand nichts aber auch gar nichts Vernünftiges bzw. Glaubwürdiges zu einer Diskussion beizutragen hat ist der das er sich an der Rechtschreibung anderer aufhängt.

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