Buchpreisbindungsgesetz
11 Nov 2011

Der Autor

Wenn ich nicht gerade spiele verunstalte ich Medien. Kommt einem zu Gute bei eigenen Rollenspielen wie Malmsturm oder Projekten wie Ratten!, Savage Worlds Gentlemens Edition, Scion, Sundered Skies und ein paar anderen. An und für sich bin ich der Erzählonkel, daher auch die große liebe zu FATE. Manchmal muss es aber auch ein Burger statt Steak sein und so wird gern und oft auch Savage Worlds oder wenn es klasisch sein soll Pathfinder und Konsorten gespielt. Ich probier gern und oft Systeme aus aber die eigentliche Leidenschaft sind die Hintergrundwelten.

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Keine Rabatt-Aktion

Schade auch. Ich bin gerade dabei mit DriveThru-RPG einen Rabatt-Aktion auf Deutsche Produkte zu starten und schon entsprechende Mails versand da bekomm ich einen Dämpfer. Was mir nicht klar war ist das auch E-Books der deutschen Preisbindung unterliegen!

Via Wikipedia:
Die Rechtslage bei den sogenannten E-Books blieb lange ungeklärt. Der Anwendungsbereich des Buchpreisbindungsgesetzes gilt auch für „Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren.“ Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Verstöße gegen die Buchpreisbindung abmahnen kann, war ursprünglich der Auffassung, dass die Buchpreisbindung nicht für diese Publikationsform gelte. 2008 änderte der Verband seine Ansicht vollständig und begründet dies unter anderem mit der Angst vor der Erosion der Preisbindung insgesamt.[4] Seit Januar 2009 setzt der Verband diese Auffassung auch durch,[5] sodass die Buchpreisbindung faktisch auch für E-Books besteht.

 

Schade für Uns Kunden  gut für Verlage, insbesondere im Rollenspielbereich da die Preisbindung die Vielfältigkeit des Segments ermöglicht.

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5 Comments
5 Kommentare
  1. Basierte die Idee dazu auf der Bundle-Diskussion im Tanelorn?

    Ansonsten: Interessant. Ich hatte den Punkt zwar shcon vermutet, wenn man bedenkt wie hoch die Preise im ebook-Bereich bei den üblichen Verdächtigen sind, aber jetzt haben wirs wenigstens amtlich und mit Siegel. ^^

  2. Nein sie basiert auf der Idee eine Rabattaktion für deutsche Verleger machen zu wollen.

  3. Jetzt bleibt nur noch die Frage, inwiefern ein deutsches Gesetz zur Buchpreisbindung einen amerikanischen Anbieter betrifft.

    … Schöne neue Welt des Internetzes.

  4. Da magst du Recht haben. Allerdings bestätigten zwei Verlage schon dieses Gesetzmäßigkeit. AUf DriveThru ist es ausserdem so das dieser Händler ohne das Ok des Verlages keine Marketing-Aktion startet da die Rabatte der Verlag wohl zahlt. Wenn sich nun, wie im übrigen geschehen ein Verlag gegen die Aktion sperrt (aus welchen Gründen auch immer) ist das bei der Überschaubaren Anzahl von Verlagen und Produkten ohnehin schon schwierig eine Vernünftige Aktion zu starten.

  5. Noch so ein Argument, dass dieses nationalstaatliche Kartell der Buchbranche reichlich antiquiert ist – auch wenn die Nachfrager natürlich größtenteils im betroffenen Nationalstaat sitzen. Für Importprodukte dürfte die Preisbindung zwar nicht gelten, aber man sollte es sich ja nicht unbedingt mit den Herstellern verscherzen …

    „Schade für Uns Kunden gut für Verlage, insbesondere im Rollenspielbereich da die Preisbindung die Vielfältigkeit des Segments ermöglicht.“ – Dem würde ich nicht zwangsläufig zustimmen. Man kann auch gut argumentieren, dass dieses Gesetz Innovation verhindert (ähnlich wie bei Verwertungsrechten), weil es einseitig die Rechte und Möglichkeiten der Verwerter stärkt, Urheber und Endnutzer aber in diesen beschneidet. Ein bisschen was findet sich dazu auch im von dir zitierten WP-Artikel und hier: http://ec.europa.eu/competitio.....13_de.html

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